Teilfreistellung ETFs (hier: REITs/Immobilien, WKN A0LEW8)

#1 von fen , 06.10.2022 06:55

Guten Morgen,

hoffe nicht "doppelt". Habe folgenden ETF mit Schwerpunkt REITs/Immobilien (weltweit)
WKN A0LEW8
iShares Developed Markets Property Yield UCITS ETF

https://www.justetf.com/de/etf-profile.h...FZS350#overview

Bei der jüngsten Ausschüttung ist mir einmal wieder aufgefallen, dass ich 0%(!) Teilfreistellung habe, d.h. die Erträge zu 100% (Bemessungsgrundlage) der Kapitalertragssteuer unterliegen.
Erwarten würde ich zumindest 30% Teilfreistellungen (Aktien ETF) oder im besten Fall sogar 60/80(?) % für "Immobilien Fonds"?
(habe mein Depot bei Consors)


Wie sind eure Erfahrungswerte? Bzw. kann mir jemand weiterhelfen, was vielleicht an dem ETF "problematisch" ist und zu einer 0% Einstufung führt?
Danke vorab!!

(Infos / Quellen zu den Teilfreistellungsquoten z.B.
• Teilfreistellung ETFs / Immobilien
• "Wann profitieren Anleger bei offenen Immobilienfonds von höheren Teilfreistellungen?"
https://www.bvi.de/faq/faq-besteuerung-von-investmentfonds/
• "Zusätzlicher steuerlicher Vorteil: Die Teilfreistellungsquote bei ETFs"
https://www.finanzfluss.de/etf-handbuch/steuern/



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RE: Teilfreistellung ETFs (hier: REITs/Immobilien, WKN A0LEW8)

#2 von blindes Huhn , 06.10.2022 11:10

Sehr interessant
Hat hier keiner Information dazu?


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RE: Teilfreistellung ETFs (hier: REITs/Immobilien, WKN A0LEW8)

#3 von bpmeister , 06.10.2022 14:48

Zitat von fen im Beitrag #1


Wie sind eure Erfahrungswerte? Bzw. kann mir jemand weiterhelfen, was vielleicht an dem ETF "problematisch" ist und zu einer 0% Einstufung führt?
Danke vorab!!



Was sagt denn Consors dazu?
Hab mal bei meinen Aktien ETF geschaut, da fließen die 30% Teilfreistellung bei den Dividendenabrechnungen mit ein.


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RE: Teilfreistellung ETFs (hier: REITs/Immobilien, WKN A0LEW8)

#4 von fen , 06.10.2022 19:07

Consors sagt noch nix, weil noch nicht angefragt... ;-)
Habe mich entschieden zunächst hier zu fragen, da durchaus einer "der" ETFs für Immobilien/Reits weltweit und ich die fundierten Meinungen hier schätze!

30% Teilfreistellungen bei Aktien ETFs habe ich auch ganz normal und alles gut. Bei dem spezifischen ETF hier u.a. bei justETF (siehe link oben) steht explizit:
"
Steuerstatus Deutschland Keine Teilfreistellung
"
Und das verstehe ich schlicht nicht. Müsste nach meinem Verständnis eben auch mindestens 30% sein (Aktien) oder gar mehr (Immobilien/REITs)
Meine Vermutung ist (Hypothese), die Info. bei justETF (bzw. Quelle dahinter) ist auch die Basis für die Einstufung / Abrechnung bei Consors.
Frage wäre dann nur: Wer legt das eigentlich fest? (Anbieter selbst? eine neutrale Stelle?!)

Wie gesagt: Falls jemand die Schleife schon geflogen hat oder andere Abrechnungen bei anderen Depots hat - freue ich mich auf Rückmeldungen!


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RE: Teilfreistellung ETFs (hier: REITs/Immobilien, WKN A0LEW8)

#5 von blindes Huhn , 06.10.2022 20:08

Bei scalable Capital und diesen ETF NL0009690239 ist es ähnlich. Keine Vergünstigung bei Dividende oder Verkauf.
Wenn ich das jetzt richtig durchschaue dann habe ich beim ETF 30% gezahlt und bei realty income ganz konkret 15%. Steht zumindest in SC PDF drin.


"Die ist im Chart tatsächlich schon berücksichtigt und die bekommt man seit dem 01.01.2018 auch nicht mehr zurückgezahlt, denn dafür gibt es ja seit dem 01.01.2018 die Teilfreistellung, die bei REITs aber unfairer weise 0% ist (dafür musste man übrigens auch noch nie einen Antrag stellen; vor 2018 gab es die automatisch bei der Ausschüttung die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet)."
https://community.comdirect.de/t5/wertpa...r%20angerechnet).

Der Quellensteuertopf
Eine besondere Form des Verrechnungstopfes ist der sogenannte Quellensteuertopf. Ihm kommt die Aufgabe zu, anrechenbare Quellensteuer aus ausländischen Kapitalanlagen aufzuzeichnen, wenn diese nicht auf die Abgeltungssteuer in Deutschland angerechnet werden konnte. Gewinne werden dann noch einmal mit diesem Topf verrechnet.


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RE: Teilfreistellung ETFs (hier: REITs/Immobilien, WKN A0LEW8)

#6 von manni , 07.10.2022 08:56

Auf der Seite von Justetf steht zumindest schon ganz klar in der Übersicht --> weitere Stammdaten anzeigen anklicken (rechte Seitenhälfte)

Steuerstatus
Deutschland Keine Teilfreistellung

Also sollte man sich zumindest nicht darüber wundern.
Warum das so ist, kann ich dir nicht erklären, nur dass es somit kein "wahllos" vom Brooker ist und schon klar vorneweg komuniziert wurde.
Also praktisch gesehen steht es in den "AGB" des ETF


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RE: Teilfreistellung ETFs (hier: REITs/Immobilien, WKN A0LEW8)

#7 von Jjonas , 07.10.2022 16:53

Das könnte womöglich damit zu tun haben, dass REIT´s schon auf Unternehmensebene anders (in vielen Fällen besteht Steuerfreiheit) besteuert werden als "normale" Aktiengesellschaften.

Beste Grüße
Dixie


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RE: Teilfreistellung ETFs (hier: REITs/Immobilien, WKN A0LEW8)

#8 von fen , 08.10.2022 06:47

Danke euch für die Rückmeldung und Hilfen! Habe ich zum Anlass genommen auch selber noch einmal etwas zu recherchieren

Und ja: Natürlich ist es am Ende alleine meine eigene Verantwortung mich (ausreichend!) zu informieren! Ich habe eben vorschnell und nur aus der Zusammensetzung geschlossen: "alles klar = alles Aktien (wenn auch REITs), ETF wird dann normal wie Aktien ETF besteuert". Mein Fehler!
(Broker war nur informatorisch genannt, falls eine Relevanz wie z.B. bei Berücksichtigung anrechenbarer Quellensteuer in einzelnen Ländern - hier aber nicht der Fall)

Hinweis auf justETF war nochmal gut und die dort gelistete angewendete Teilfreistellungsquote. Hatte ich ja oben auch schon gepostet, dass dort die Einstufung gelistet ist. Zum "warum" ist der Hinweis auf die REITs bzw. die besondere steuerliche Behandlung wohl genau richtig.

Kette ist: Anbieter legt die Teilfreistellungsquote für das Produkt fest -> Depotbank rechnet entsprechend danach ab.
Da es ja ein iShares Produkt ist findet man dort unter "FAQs ETFs und Steuern" u.a. https://www.ishares.com/de/privatanleger...ce/steuern-faqs

"Was bedeutet eine Teilfreistellung?"
(...)
Damit der Anleger von den Teilfreistellungen profitieren kann, sind die steuerlichen Einstufungen im Prospekt des Fonds festgehalten und werden an deutsche Depotbanken gemeldet.
(...)


"Ich besitze einen ETF, der einen Aktienindex nachbildet, aber der Fonds ist steuerlich nicht als Aktienfonds einzustufen. Warum?"
(...)
Zum Beispiel dürfen Hinterlegungsscheine (häufig in der Form von American Depositary Receipts oder Global Depositary Receipts), börsennotierte Immobiliengesellschaften („REITs“) oder durch den Fonds verliehene Wertpapiere nicht bei der Ermittlung der Kapitalbeteiligungsquote berücksichtigt werden. Somit werden diese Wertpapiere auch bei der Ermittlung des anwendbaren Teilfreistellungssatzes nicht berücksichtigt. Daher kann es vorkommen, dass Fonds, die einen Aktienindex nachbilden, steuerlich als Mischfonds oder Investmentfonds ohne Teilfreistellung eingestuft werden.
(...)

Sind nur die relevanten Ausschnitte und dort noch etwas ausführlicher und auch mit Beispielen beschrieben.

Leider habe ich die Angabe zur Teilfreistellung bei den Produktinformationen bei iShares selbst zu dem ETF noch nicht finden können. Ist aber auch unerheblich, wenn bei justETF einfach mit gelistet. Werde ich zukünftig bei der Produktauswahl auch mit Auge behalten.

Also jetzt auch "verstanden" und wieder was gelernt...!

Danke euch und allen ein schönes Wochenende!


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RE: Teilfreistellung ETFs (hier: REITs/Immobilien, WKN A0LEW8)

#9 von blindes Huhn , 08.10.2022 07:06

Ja was machst du jetzt mit dieser Information?
Ich habe meinen Teil verkauft und gegen zwei Aktien Reit eingetauscht...


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RE: Teilfreistellung ETFs (hier: REITs/Immobilien, WKN A0LEW8)

#10 von fen , 08.10.2022 08:38

Oh, nichts! Bleibt weiterhin ein überzeugtes Basisinvestment für meinen Immobilien./REIT-Anteil!!
(war nur die Interessensfrage und etwas "Gier", warum da nicht ggf. noch ein bisschen mehr überbleibt wie bei den anderen ETFs...)


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RE: Teilfreistellung ETFs (hier: REITs/Immobilien, WKN A0LEW8)

#11 von Stollentroll , 22.02.2023 11:58

Für mich ist das Thema der Besteuerung der Dividenden noch neu, deshalb mal eine Frage, die vielleicht etwas "dumm" daherkommt.

Sehe ich das richtig: Dividendengewinne aus Dividenden-ETFs werden weniger versteuert als Dividenden aus Einzelaktien?


 
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RE: Teilfreistellung ETFs (hier: REITs/Immobilien, WKN A0LEW8)

#12 von Czissy , 22.02.2023 17:29

Hi,
Wirklich "dumme" Fragen gibts eig nicht.

ja das siehst du richtig. Ausschüttungen aus einem ETF werden im Regelfall nur zu 70% versteuert, Dividenen etc. werden voll mit Kapitalertragssteuer+Soli(und evtl. Kirchensteuer!) besteuert.


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RE: Teilfreistellung ETFs (hier: REITs/Immobilien, WKN A0LEW8)

#13 von MarkyMarkOwl , 23.02.2023 09:22

Das ist so nicht richtig. Richtig ist, das durch die Teilfreistellung von Aktien-ETF nur 70% deiner Gewinne und Ausschüttungen besteuert werden. Auf Ebene des ETF sind Gewinne aber auch schon besteuert worden. Bei deutschen ETF z.B. mit 15% Körperschaftssteuer. Die Teilfreistellung dient dazu, diesen Nachteil auszugleichen. In der Gesamtsicht nehmen sich ETF und Einzelaktien daher nicht viel.


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RE: Teilfreistellung ETFs (hier: REITs/Immobilien, WKN A0LEW8)

#14 von Chris K. , 23.02.2023 20:11

Zitat von MarkyMarkOwl im Beitrag #13
Das ist so nicht richtig. Richtig ist, das durch die Teilfreistellung von Aktien-ETF nur 70% deiner Gewinne und Ausschüttungen besteuert werden. Auf Ebene des ETF sind Gewinne aber auch schon besteuert worden. Bei deutschen ETF z.B. mit 15% Körperschaftssteuer. Die Teilfreistellung dient dazu, diesen Nachteil auszugleichen. In der Gesamtsicht nehmen sich ETF und Einzelaktien daher nicht viel.

Die Frage ist, welchen Steuersatz nimmt Irland oder Luxemburg. Da sind die meisten etf gelistet.


 
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RE: Teilfreistellung ETFs (hier: REITs/Immobilien, WKN A0LEW8)

#15 von Stollentroll , 24.02.2023 17:16

Ich danke Euch!


 
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