Gemeinschaftsdepot, Kirchensteuer, Vor- und Nachteile

#1 von ali_from_bali , 26.10.2022 10:33

Servus miteinander,

meine Überlegung war es aus meinem Einzeldepot ein Gemeinschaftsdepot mit meiner Frau zu machen, zuvor hat sie ihr Depot aufgelöst und mir Aktien im Wert von 4k überschrieben. Einfach der Übersichtshalber, dass alles beisammen ist und ich den Freibetrag von 1602 Euro gebündelt habe.

Jetzt ist mir beim Ausfüllen des Antrags aufgefallen, dass ich ja keine Kirchensteuer zahle aber meine Frau schon. 50% der Einnahmen sind ja dann kirchensteuerpflichtig. Mir stellt sich aber die Frage, ist es überhaupt sinnvoll die Kirche an meinen (unseren) Kapitalerträgen teilhaben zu lassen, sei es nur zu 50% der Einnahmen. Aber da kommt ja mit den Jahren einiges zusammen. Ich meine, die abgeführte Kirchensteuer im Rahmen des Kapitalertrags, kann ich ja nicht als Sonderausgaben geltend machen. Selbst wenn, steh ich unterm Strich mit weniger Geld da!?

Hat jemand ein paar Gedanken dazu bzw. ist jemand vllt mit der gleichen Situation konfrontiert?


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RE: Gemeinschaftsdepot, Kirchensteuer, Vor- und Nachteile

#2 von Alexander , 26.10.2022 17:27

Bei uns war es ähnlich. Ich bin aus der Kirche raus und meine Frau hatte kein Einkommen. Da wir gemeinsam veranlagt werden, hat die Kirche mein Einkommen herangezogen und wollte von uns Kirchensteuer. Hurra, soviel zum Datenschutz und unserem Finanzamt. Ihr habt eigentlich nur die Möglichkeit, das Depot auf dich laufen zu lassen, dann bekommt die Kirche davon nichts mit, aber das wollt ihr ja nicht. Bleibt nur, dass deine Frau auch austritt. Mit dem Chef kann man ja leben, aber das Bodenpersonal......

Ach ja, meine Frau ist ausgetreten, wie viele Bekannte mit ähnlicher Konstellation. Vielleicht hat jemand anderes noch eine Idee, aber bei Steuern wird jedes kleine Schlupfloch geschlossen.


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RE: Gemeinschaftsdepot, Kirchensteuer, Vor- und Nachteile

#3 von MarkyMarkOwl , 27.10.2022 09:32

Bzgl. der Kirchensteuer gibt es nur zwei Alternativen. Entweder austreten oder mit der Besteuerung von 50% der Erträge leben.

Ich hoffe aber mal, dass du dein Depot schon vor dem Übertrag zum Gemeinschaftsdepot gemacht hast. Ein Übertrag deiner Frau an dich würde ansonsten als Gläubigerwechsel gelten und dazu führen, dass der Vorgang besteuert wird. Oder wurden keine Positionen mit Gewinn übertragen?


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RE: Gemeinschaftsdepot, Kirchensteuer, Vor- und Nachteile

#4 von ali_from_bali , 27.10.2022 09:59

Danke für die Rückmeldung,

ja ich hatte mein Depot schon vor der Hochzeit. Sie ihres auch, wobei ihr Depot kaum ins Gewicht fällt und nur 1/10 meines Depots ausmacht / ausgemacht hat. Es wurde ja schon auf mein Depot übertragen. Die Krux an der Sache ist ja, bzgl. Finanzamt und Weitermeldung an die Kirche (Alexander hat es ja schon angeschnitten), sollte ich das nur auf mich weiterlaufen lassen wäre die logische Folge, dass wir immer eine Einzelveranlagung durchführen sollten. Bei der Zusammenveranlagung, mit Angabe der erzielten Kapitalerträge, besteht ja die Befürchtung, dass da die Kirche wieder zuschlägt!?


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RE: Gemeinschaftsdepot, Kirchensteuer, Vor- und Nachteile

#5 von Alexander , 30.10.2022 09:57

Sobald die Kirche mitkriegt, dass da Einnahmen sind, will sie ihren Obulus.

Wenn ein Ehepaar seine Einzeldepots zusammenlegt, dann hat man im Rahmen der Schenkungssteuer jeweils einen Freibetrag von 500.000 €. Das sollte für die meisten Depots langen.
Da braucht der Kleinanleger keine Angst vor der Steuer haben.


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