Mit dem Eigenheim ist es ja so eine Sache..
Wenn du den Wohn-Riestervertrag auflöst, um ihn als Eigenkapital einzubringen, wird ein virtuelles Förderkonto gebildet, dass bis zu deinem Renteneintritt verzinst wird, und für die Summe zahlst du dann Steuern.
Wenn du deine Immobilie nicht bis zum Renteneintritt behältst, oder bei Verkauf nicht direkt ein neues Eigenheim beziehst, zahlst du die Steuervorteile und Zuschläge genau wie bei einer Kündigung des Vertrages zurück.
Ich würde mich an deiner Stelle nochmal sehr genau dazu beraten lassen und abwägen ob du alle Voraussetzungen bis zum Renteneintritt erfüllen kannst.
Ich hab mich dagegen entschieden und mein Wohnriester in eine ETF Lösung getauscht und diese beitragsfrei gestellt. So kann das bislang angesparte Kapital inkl der bislang geflossenen Förderung weiterarbeiten.
Das ist für mich persönlich der beste Weg gewesen.